PREISE / AGB

Mietpreis für 2 Personen generell (Vermietung ab 2 Nächten):     EUR 65,00 je Nacht
Mietpreis für 2 Personen bei Buchung ab 4 Nächten:                     EUR 60,00 je Nacht

Mietpreis für 2 Personen bei Buchung ab 8 Nächten:                     EUR 55,00 je Nacht
Mietpreis je zusätzliche Person (max. 2) je Nacht:                            EUR 10,00   

Minderzuschlag bei nur einer Übernachtung:                                   EUR 10,00

Der Preis beinhaltet Wasser, Strom, Heizung, Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung.

Haustier (nach Absprache):                                                                   EUR 10,00 pauschal

Bezahlung:
Der Gesamtpreis ist bei Anreise in bar zu entrichten, Kartenzahlung ist nicht möglich.

Stornogebühren (falls nicht neu vermietet werden kann):  

  • bis 4 Wochen vor Anreisetermin kostenfrei
  • bis 3 Wochen vor Anreisetermin: 25 % des gesamten Mietpreises
  • bis 2 Wochen vor Anreisetermin: 50 % des gesamten Mietpreises
  • bis 1 Woche vor Anreisetermin: 75 % des gesamten Mietpreises
  • bei Nichtanreise: 90 % des gesamten Mietpreises


Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 


Der Mieter kann bei Rücktritt einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten möglichen entstehenden Mehrkosten.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.



Allgemeine Mietbedingungen

1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über das beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn die Buchungsbestätigung durch den Vermieter verschickt wurde.

Das Ferienhaus wird dem Mieter für die vereinbarte Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit, müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

3. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Bei Nichtbeachtung werden Reinigungskosten in Höhe von EUR 200,00 in Rechnung gestellt.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülen, Waschbecken und Toiletten dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei evtl. auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

4. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

5. Gerichtsstand
Der Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Juli 2024